Der Begriff Ausgabeaufschlag setzt sich aus dem Wort Ausgabe im Sinne von Geld ausgeben, Unkosten oder Aufwand und dem Wort Aufschlag im Sinne von Aufpreis oder Preiserhöhung zusammen. Es handelt sich also per Definition um Kosten, die beim Fondskauf für Anleger anfallen. Auf den ermittelten Fondspreis wird eine Gebühr aufgeschlagen, die der Käufer beim Kauf von Fondsanteilen bezahlen muss und die er beim Verkauf seiner Anteile nicht zurückerhält. Der Ausgabeaufschlag wird auch als Agio oder Aufgeld bezeichnet. Er fällt einmalig beim Kauf von Investmentfonds in ein Depot an. Praktisch kann er zwischen 0 und 7 Prozent liegen, in der Regel werden 2,5 bis 5 Prozent Ausgabeaufschlag erhoben.
Dabei haben Aktien- und Immobilienfonds höhere Ausgabeaufschläge als Renten-, Dach- oder Geldmarktfonds. Den Hauptteil – meist 80 Prozent vom Aufschlag – erhält der Vertrieb, der den Fonds verkauft, als Provision, also die Bank oder der Fondsvermittler. Er dient zum Ausgleich des Beratungsaufwands für den Verkauf des Investments. Den Aufschlag sollten Privatanleger nicht unterschätzen. Legt ein Bankkunde Geld in einem Fonds mit 5 Prozent Ausgabeaufschlag an, zahlt er bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro bereits 500 Euro Beratungs- und Vertriebskosten an die Bank. Diese schmälern den Ertrag des Anlegers.
Wo ist der Ausgabeaufschlag zu finden?
Per Definition wird der Ausgabeaufschlag von der Kapitalverwaltungsgesellschaft festgelegt und in den Anlagebedingungen sowie im Verkaufsprospekt angegeben. Des Weiteren ist er auf den Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) zu nennen, wo alle Fondskosten offenzulegen sind. In den Gesamtkosten des Fondsvermögens, der so genannten TER, ist der Aufschlag für den Fondskauf ebenso wenig wie die Transaktionskosten enthalten. Es ist daher notwendig, dass sich Fondsanleger über die einmalige Gebühr informieren. Bei offenen Investmentvermögen erhalten Anleger üblicherweise entsprechend weniger Fondsanteile, während bei geschlossenen Investmentvermögen das Agio zusätzlich zur Anlagesumme zu zahlen ist. Bespart der Depotinhaber regelmäßig einen Fondssparplan, ist zu beachten, dass der Aufpreis bei jeder Ratenzahlung anfällt.
Möglichkeiten der Kostensenkung
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft weist offiziell einmal am Börsentag zwei Preise für ihre Fonds aus: den Ausgabepreis mit Ausgabeaufschlag und den Rücknahmepreis, der den Aufschlag nicht enthält. Anleger kaufen zum Ausgabepreis und verkaufen zum Rücknahmepreis. Der Ausgabepreis ist stets höher als der Rücknahmepreis, mit Ausnahme der Fonds, die keinen Ausgabeaufschlag aufweisen (Trading-Fonds oder No-Load-Funds), und einem ETF.
Mittels ETF oder Trading-Fonds können Privatanleger die einmaligen Kaufkosten vermeiden. Ein ETF wird an der Börse gehandelt, man spricht auch vom börsengehandelten Indexfonds, er hat daher keinen Ausgabeaufschlag. Ein ETF bildet lediglich passiv einen Börsenindex nach, spart so das aktive Fondsmanagement und hat weit geringere laufende Kosten als ein aktiver Investmentfonds. Enthält ein herkömmlicher Fonds Aktien, muss zum Beispiel die Entscheidung getroffen werden, welche Einzelwerte gekauft und wann diese veräußert werden. Fondskäufer sollten berücksichtigen, dass Trading-Fonds im Gegensatz zum ETF aktiv gemanagt werden und daher mit höheren laufenden Kosten für das Fondsmanagement und die Fondsverwaltung belastet sind.
Die Definition des Ausgabeaufschlags als der entscheidende Kostenfaktor bei der Fondsanlage wird der Bedeutung des Aufschlags für die Verminderung der Rendite nicht gerecht. Der Einfluss der laufenden Kosten auf die Rendite des Fonds ist wesentlich größer als die Auswirkung der einmaligen Gebühr. Die jedes Jahr anfallende Verwaltungsvergütung oder die permanenten Transaktionskosten schmälern das Ergebnis des Fondsanlegers beträchtlich. Fondsanleger können den Ausgabeaufschlag ebenso auf andere Art und Weise reduzieren oder ganz einsparen. Während beim Fondskauf über den Berater in der Bank der volle Aufschlag anfällt, bieten Direktbanken, Online Broker oder Fondsdiscounter viele Fondsvermögen mit Rabatt oder völlig ohne Aufgeld an. Beim Kauf des Fonds über die Börse entfällt die einmalige Gebühr von vornherein.
Wie wird der Ausgabeaufschlag berechnet?
Die Formel für die Berechnung des Ausgabeaufschlags lautet:
(Ausgabepreis x 100 : Rücknahmepreis) – 100 = Ausgabeaufschlag in Prozent.
Den Aufschlag kann man mit zwei verschiedenen Methoden berechnen: der Brutto- oder der Nettomethode. Das Aufgeld wird prozentual ausgewiesen. In der ersten Variante stellt die Basis, um den Ausgabeaufschlag zu berechnen, der Nettoanlagebetrag dar. Wer Fondsanteile für 5.000 Euro mit 5 Prozent Aufgeld kauft, zahlt 238,10 Euro als Aufschlag (5.000 x 5 : 105).
Bei der Bruttomethode werden die 5 Prozent auf den Brutto-Anlagebetrag von 5.000 Euro berechnet, das Aufgeld beträgt in diesem Fall 250 Euro. Dadurch erhalten die Käufer weniger Fondsanteile und der Ausgabeaufschlag entspricht eigentlich 5,26 Prozent. In Deutschland berechnen Fondsgesellschaften die Ausgabeaufschläge in der Mehrheit nach der Nettomethode. Möchte der Fondsanleger 5.000 Euro anlegen, bekommt er bei einem Investmentfonds mit einem Ausgabepreis von 100 Euro, der die Nettomethode anwendet, 47,62 Fondsanteile in sein Depot gebucht. Der Fondskäufer, der einen Fonds mit Bruttomethode bevorzugt, erhält nur 47,50 Anteile für die investierten 5.000 Euro.
Bei welchen Finanzprodukten gibt es einen Ausgabeaufschlag?
Die Bezeichnung Ausgabeaufschlag wird hauptsächlich bei offenen Investmentfonds verwendet. Ein Aufschlag kann jedoch auch bei der Emission von anderen Wertpapieren und Vermögensanlagen erhoben werden, zum Beispiel bei Anleihen, Zertifikaten oder geschlossenen Fonds. Es geht um den Aufschlag, um den der Nennwert der Anlage aufgestockt wird.
Im Darlehensbereich, beispielsweise bei einer Baufinanzierung, spricht man vom Agio, wenn der Rückzahlungsbetrag den Nominalwert des Kredits übersteigt. Aktien haben keine erheblichen Kaufkosten in Form des Aufgelds, bei ihrer Neuemission wird mit Agio der Betrag, um den der Ausgabepreis den Nennwert der Aktie übersteigt, bezeichnet. Vergleicht man die einzelnen Geldanlagen, dann sind Aktien am kostengünstigsten zu erwerben, während bei zusammengesetzten Finanzprodukten wie Fonds oder fondsgebundenen Versicherungen hohe Ausgabeaufschläge als Vertriebsprovisionen fällig werden.
Fazit
Wer Fondsanteile kaufen möchte, braucht ein Depot, das bei einer Bank oder bei einem Online Broker zu führen ist. Unseren kostenlosen Depotvergleich finden Sie hier. Wollen Anleger Geld in Fonds investieren, kommt es neben den Kosten für das Depot und den Ordergebühren darauf an, die Höhe der Fondskosten zu vergleichen. Verzichten Privatanleger auf persönliche Beratung in der Bank, können sie die einmalige Gebühr beim Fondskauf einsparen. Je länger die Fondsanteile gehalten werden, desto weniger fällt der Ausgabeaufschlag ins Gewicht. Die Kosten können jedoch nicht das alleinige Kriterium für die Beurteilung eines Fonds sein. Wichtig sind ebenfalls dessen Wertentwicklung, die Anlageklasse, in die investiert wird, die Anlagestrategie sowie die dabei eingegangenen Risiken. Das Fondsvermögen muss individuell zum Investor passen.
Fonds sind relativ sichere Geldanlagen, weil sie als Sondervermögen getrennt vom übrigen Geschäft und Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet werden. Mithilfe von Fonds können Anleger eine sehr gute Risikostreuung auf verschiedene Finanzanlagen realisieren. Die Insolvenz eines Wertpapieremittenten führt nicht zwangsweise zum Komplettverlust des eingesetzten Kapitals, die anderen Wertpapiere gleichen diesen Ausfall aus. Jeder Fonds hat zudem spezifische Kostenfaktoren in Form einmaliger und laufender Entgelte.
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