Die Günstig-Broker sind in aller Munde. Beim deutschen Billig-Broker Smartbroker können Anleger vollständig ohne Gebühren mit Aktien handeln und profitieren von einer umfangreichen Auswahl an Handelsplätzen.
Kein Wunder, dass sich immer mehr Verbraucher für das Angebot von Smartbroker* entscheiden. Bereits im Juli 2020 konnte der Broker das Anlagevermögen von eine Milliarde Euro überschreiten – Tendenz weiter steigend. Doch ein Depot eröffnen ist das Eine, der Depotübertrag das Andere. Was also tun, wenn du dich für ein Depot beim Smartbroker entscheidest und deine Aktien gleich mitnehmen möchtest?
Depot bei Smartbroker eröffnen
Eins ist klar – ohne ein eigenes Depot beim Smartbroker* lässt sich kein Depotübertrag durchführen. Die alte Depot-Bank benötigt immer die genauen Daten für das Depot der Anleger, um die Wertpapiere erfolgreich zu übermitteln. Die Depoteröffnung gelingt beim Smartbroker schnell. Zunächst wählen Interessierte, ob ein Einzel-, Gemeinschafts- oder Juniordepot gewünscht ist und geben ihre persönlichen Daten ein. Anschließend müssen die zukünftigen Kontoinhaber Fragen zu ihren Kenntnissen im Wertpapierhandel beantworten. Die Legitimation ist im Video-Chat möglich. Somit können Anleger schon kurze Zeit später auf ihr eigenes Smartbroker-Depot zugreifen.
Kostenloser Depotübertrag in Deutschland
In Deutschland ist der Depotübertrag von Wertpapieren grundsätzlich kostenlos. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Wertpapiere übertragen werden. Die Herausgabe von verwahrten Anteilsscheinen ist eine Pflicht der Bank, sodass diese für den Übertrag nichts verlangen kann. Dies hat bereits der BGH in den 2000er-Jahren festgestellt. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich bei Namensaktien der Inhaber verändert. Zudem können Fremdkosten anfallen, wenn Lagerstellen für ausländische Wertpapiere beteiligt sind. Im Grundsatz gilt beim Depotübertrag zu Smartbroker jedoch das Gleiche wie bei jedem anderen Broker in Deutschland – dieser Vorgang kostet nichts.
Einzelne Werte oder alles?
Zunächst stellt sich für die Depot-Inhaber die alles entscheidende Frage – sollen nur einzelne Wertpapiere übertragen werden oder doch das ganze Depot zu Smartbroker* wechseln? Beides ist möglich, beides kostet nichts. Dafür geben die Anleger einfach im entsprechenden Formular ihres Brokers die jeweiligen Wertpapiere mit der WKN an. Alternativ kreuzen diese an, dass alle Wertpapiere aus dem Depot übertragen werden sollen.
Daten rund um die Anschaffung
Viele Anleger nutzen keine spezielle Software, um die Performance ihrer Aktien zu kontrollieren. Schließlich überzeugen die meisten Broker mit immer detaillierteren Daten. Doch wie sieht dies aus, wenn der Depotübertrag zu Smartbroker* erfolgt? Auf welche Daten ist der Zugriff gewährleistet? Seit der Einführung der Abgeltungssteuer in Deutschland im Jahr 2009 sind die Banken verpflichtet, die Anschaffungskosten und das jeweilige Kaufdatum an die neue Bank zu übertragen. Folglich finden die neuen Smartbroker-Kunden schon bald alle erforderlichen Daten im neuen Depot, um die Performance zu überprüfen.
Verlustverrechnungstöpfe übertragen
Falls sich in dem alten Depot noch nicht ausgeglichene und realisierte Kursverluste befinden, speichert die jeweilige Bank die Daten im sogenannten Verlustverrechnungstopf. Bei der Steuer können Aktienverluste mit Aktiengewinnen gegengerechnet werden. Wenn sich Anleger für einen vollständigen Depotübertrag entscheiden, lassen sich die Verluste übertragen. Dafür geben die wechselwilligen Investoren einfach auf dem Formular an, dass der Verlustübertrag für den Depotwechsel gewünscht wird. Falls Anleger die Beantragung vergessen, ist dies jedoch kein Problem. Die alte Bank schließt die Verlusttöpfe und stellt infolgedessen eine Bescheinigung über die Verluste aus. Bei der Steuererklärung können Anleger die Verluste somit nachträglich mit den versteuerten Gewinnen verrechnen und sich die Abgeltungssteuer zurückholen.
Fallen Steuern für den Depotwechsel an?
Die alte Bank prüft immer automatisch, ob mit dem Depotwechsel eine Mitteilungspflicht an das Finanzamt ausgelöst wird. Dies liegt immer nur dann vor, wenn ein Gläubigerwechsel stattfindet. Falls der Inhaber eines Depots seine Wertpapiere einfach zu seinem neuen Depot bei Smartbroker übertragen möchte, das ebenfalls auf seinen Namen läuft, fallen keine Steuern an.
Depotübertrag zu Smartbroker – macht das Sinn?
Der Günstig-Broker Smartbroker* überzeugt mit einigen Vorteilen. Zum einen brauchen Anleger nur ein einziges Depot, um verschiedene Handelsinstrumente einzusetzen. Zum anderen sprechen die hohe Sicherheit, der professionelle Service und die langjährige Erfahrung für das Angebot des Brokers. Die Auswahl der Handelsplätze ist enorm. Mit der wallstreet:online Capital AG (WKN: A2GS60) steht ein Marktführer aus dem Bereich Finanznews hinter dem Smartbroker. Wer sich somit für ein Depot beim Smartbroker entscheidet, trifft eine gute Wahl. Ein Verwahrgeld bei Cashquote von über 15 % und das Fehlen einer App sind kleine Mankos – dennoch klappt der Depotübertrag erfahrungsgemäß innerhalb von 1-3 Wochen und es fallen keinerlei Kosten an.
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