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Meine Rente: Hätte ich doch Aktien für das Geld gekauft!
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Die Rente ist ein schwieriges Thema. Gerade die gesetzliche Rente reicht ofmals hinten und vorne nicht aus. Unsere Autorin Gabriele Schmidt ärgert sich, dass sie nicht früher am Aktienmarkt aktiv geworden ist.

Der Blick auf den eigenen Rentenbescheid löst meistens blankes Entsetzen aus: Die monatliche Rentenzahlung liegt nennenswert unter dem aktuellen Nettoeinkommen und entspricht überhaupt nicht dem, was erhofft oder erwartet wurde. Und Besserung ist nicht in Sicht – für die junge Generation ist es geradezu zwingend, sich eingehend mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen und (ergänzende) Alternativen zu finden.
Ganz kurz: die Basics der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung basiert auf einem Umlageprinzip: Die Rente der heutigen Rentner wird von den derzeitigen Beschäftigten finanziert. Aktuell werden monatlich sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber 9,3 Prozent des Bruttogehaltes an die Rentenversicherung abgeführt.

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Im Jahr 2020 liegt die tatsächlich ausgezahlte Durchschnittsrente für Männer/Frauen in den alten Bundesländern bei 1.169/600 Euro, in den neuen Bundesländern bei 1.264/1.033 Euro. Dieser Wert ist nach Krankenkassenbeiträgen, aber vor Steuern. Nicht zu verwechseln ist dies mit der sogenannten Standardrente, die volle 45 Beitragsjahre und ein fest definiertes Durchschnittseinkommen voraussetzt: 1.538 Euro in den alten und 1.495 Euro in den neuen Bundesländern.

Das derzeitige Rentenniveau beträgt 45 Prozent des letzten Bruttoeinkommens (vor Steuern). Das ist nicht üppig!

Da kommt etwas zusammen!

Wie viel ein Arbeitnehmer im Laufe seines Arbeitslebens in die Rentenversicherung einzahlt, hängt von der Höhe seines Gehaltes ab. Die „Welt“ vom 18. Mai 2018 schreibt beispielhaft, dass ein Musterrentner mit durchschnittlichem Einkommen in den letzten 45 Jahren etwa 205.000 Euro an die Rentenversicherung gezahlt hat. Sein Arbeitgeber hat den gleichen Betrag dazugelegt. Das sind zusammen satte 410.000 Euro. Dafür erhält er am Ende seines Arbeitslebens monatlich eine Rente von etwa 1.400 Euro brutto.
Wie sieht das mit der Versteuerung der Rente aus?

Im Jahr 2020 gilt ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – heißt im Umkehrschluss, dass 80 Prozent der Rente versteuert werden müssen. Bis zum Jahr 2040 wird der Rentenfreibetrag sukzessive auf null gesenkt. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt die Rente vollständig der Steuerpflicht. Daneben gibt es einen Grundfreibetrag. In diesem Jahr sind das 708 Euro monatlich. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ist zu lesen, dass unter Ausnutzung der verschiedenen Freibeträge beim Durchschnittsrentner monatlich zwischen dreißig und fünfzig Euro Steuern fällig sind. Bei den insgesamt niedrigen Rentenbeträgen ist das durchaus schmerzlich.

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Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein Rentner, dann fällt das eingezahlte Geld an die Rentenkasse. Es gibt keine Möglichkeit es an Kinder oder Enkel zu vererben. Lediglich mit der Ehegatten-Rente (Witwenrente) kann ein kleiner Anteil weitergeben werden: Nach neuem Recht sind das maximal 55 Prozent, nach altem Recht maximal 60 Prozent. Auch Schenkungen sind ausgeschlossen.

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Und mit Aktien?

Am 19. Mai 2020 veröffentlichte die FAZ eine brisante Modellrechnung für den Zeitraum von 1975 bis 2019: Hätte derselbe Musterrentner die gesamten Rentenversicherungsbeiträge in den DAX investiert, dann stünde Ende Dezember 2019 ein beachtlicher Betrag von mehr als 2,3 Millionen Euro zur Verfügung. Klar, das ist eine modellhafte Darstellung mit Prämissen und Unwägbarkeiten. Und Schwankungen müssen einkalkuliert werden. Aber: Die Tendenz ist eindeutig. Auch nach Abzug von Steuern und Kosten schneidet die Rentenversicherung deutlich schlechter ab.

Hinzu kommt, dass eine Altersvorsorge mit Aktien oder ETFs ein hohes Maß an Flexibilität bietet: Es ist jederzeit möglich Sparbeträge zu erhöhen oder reduzieren. Es können bei Bedarf vorzeitige Geldentnahmen oder Schenkungen getätigt werden. Und vor allem: Im Todesfall ist der angesparte Betrag nicht einfach weg, sondern verbleibt bei den Erben. Das ist ein wichtiger Punkt.
Fazit

Gesetzliche Rentenversicherung versus Altersvorsorge mit Aktien – ein durchaus kontrovers diskutiertes Thema. Natürlich kann nicht alles unter Renditeaspekten betrachtet werden – die Rentenversicherung gilt als Solidargemeinschaft für eine Basisabsicherung im Alter. Die Erkenntnis, dass private Vorsorge bitter notwendig ist, dringt langsam, aber sicher zu vielen Menschen durch. Und trotzdem fördert die deutsche Politik Aktieninvestments für die Altersvorsorge in keiner Weise. Das Internet bietet dem Interessierten vielfältige Informationsmöglichkeiten für jeden Geschmack und Bedarf.

Der Appell kann nicht eindringlich genug sein: ergänzende Altersvorsorge mit Sparplänen auf Aktien und ETFs, mit Einzelinvestments in Aktien oder mit Aktienfonds. Das ist alternativlos!
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