Kryptowährungen bieten für Anleger die Chance auf hohe Gewinne. Doch wenn sich der private Geldbeutel füllt, will meist der Staat einen Teil der Gewinne für sich haben. Während beim privaten Handel mit Aktien der Broker automatisch den Freibetrag berechnet und die Abgeltungssteuer einbehält, sieht dies bei Kryptowährungen anders aus. Hier muss man sich noch etwas intensiver mit der Besteuerung beschäftigen, zugleich sind zukünftige Veränderungen der Besteuerung möglich oder sogar wahrscheinlich. Nichtsdestotrotz gibt es im folgenden Beitrag fünf Dinge, die du hinsichtlich der Besteuerung von Krypto-Investments aktuell wissen musst.
Kryptowährungen sind keine Kapitalanlage
Bei Kryptowährungen handelt es sich nicht um eine Kapitalanlage im steuerlichen Sinne. Digitale Währungen sind heute nur begrenzt im Alltag einsatzfähig. Deshalb liegt der Fokus wohl eindeutig auf der Erzielung von Kursgewinnen. Doch für den Gesetzgeber bedeutet dies nicht, dass Bitcoin und Co. heute der Abgeltungssteuer unterfallen, sodass es sich um eine Kapitalanlage handeln würde. Die Gewinne aus dem Krypto-Handel zählen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes sonstiges Wirtschaftsgut, welches den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften unterfällt.
Krypto-Gewinne sind nach einem Jahr steuerfrei
Bei der Versteuerung von Kryptowährungen gibt es die sogenannte Spekulationsfrist. Wenn zwischen der Anschaffung der digitalen Währung und dem Verkauf ebendieser über ein Jahr liegen, ist der gesamte Gewinn steuerfrei. Es ist noch nicht einmal notwendig, die Gewinne dann in der Steuererklärung anzugeben. Die Jahresfrist beginnt am Tag nach der Anschaffung und endet exakt am Tag des Verkaufs der Kryptos.
Unter Umständen 600 Euro Freigrenze
Wenn du innerhalb des Jahres die Kryptowährung verkaufst, gibt es eine Freigrenze von 600 Euro. Solange die Gewinne unter 600 Euro bleiben, musst du keine Steuern zahlen. Allerdings umfasst diese Freigrenze alle Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb eines Kalenderjahres. Zudem sollte dir bewusst sein, dass es sich nicht um einen Freibetrag handelt, sondern eben um eine Freigrenze. Wenn diese überschritten wird, musst du den gesamten Gewinn besteuern.
Verlustrechnung nicht mit anderen Einkünften
Grundsätzlich verrechnet das Finanzamt Gewinne und Verluste aus verschiedenen Einkunftsarten miteinander. Wer jedoch mit dem Handel der digitalen Währungen Gewinne oder Verluste erzielt, kann diese nur mit den Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Zugleich ist es möglich, diese auf das Vorjahr zurück- oder die Folgejahre fortzutragen.
Einkommenssteuersatz entscheidend
Für die Besteuerung von Kryptowährungen gibt es keinen Kapitalertragssteuersatz. Dies führt dazu, dass du bei hohen Gewinnen oder einem überdurchschnittlichen Einkommen deutlich mehr als die 25 % Abgeltungssteuer zahlen musst. Entscheidend ist dein persönlicher Einkommenssteuersatz, der sich aus all deinen Einkünften ergibt.
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