Der Begriff ETF (Exchange Traded Fund) ist hierzulande offensichtlich noch ein Fremdwort: Nach einer Umfrage des Unternehmens Puls Marktforschung konnten nur 44 Prozent der Befragten etwas damit anfangen. Bausparverträge und Sparbücher haben einen deutlich höheren Bekanntheitsgrad. Angesichts des aktuellen Niedrigzinsumfeldes ist es kaum nachzuvollziehen, dass diese Indexfonds bei einem großen Teil der Anleger noch nicht einmal auf der Watchlist stehen.
Vielleicht liegt es daran, dass der deutsche Anleger nach wie vor ein Aktienmuffel ist und sich nicht an die vermeintlich hochriskante Börse traut. Nach der oben genannten Studie sind diejenigen Anleger, die ETFs in ihrem Depot haben überwiegend sehr zufrieden damit. Woher kommt diese Diskrepanz? Eine Erklärung könnte schlicht Unwissenheit über die Eigenschaften von ETFs ein. Und das führt zu teuren Fehleinschätzungen: ETFs seien hochgradig riskant und bergen ein Totalverlustrisiko – und irgendwann steht dann nur noch eine Null im Depot!
Ist das so? Kann ein ETF auf null fallen?
Theoretisch ja, praktisch nein. Das ist kurz und bündig die Antwort darauf. Es sind Szenarien denkbar, in denen eine Null in der Depotanzeige steht. Dies ist aber nicht zwingend gleichbedeutend mit einem Totalverlust.
1. Der Emittent ist insolvent
Anleger, die in ETFs investieren, vertrauen ihr Geld so großen und renommierten Unternehmen wie BlackRock und Vanguard an. Sollte ein Emittent Insolvenz anmelden, dann bleiben die Einlagen der Investoren davon unberührt. Nach dem Deutschen Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) sind sowohl die eingezahlten Gelder als auch die damit erworbenen Wertpapiere Sondervermögen. Dieses ist „gesondert“ zu verwahren und damit im Insolvenzfall vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Das Kapital der Anleger haftet nicht für die Schulden des Emittenten. Die Verfügungsrechte gehen auf die depotführende Bank über und das Sondervermögen wird anteilig an die Anleger zurückgezahlt.
Bei synthetisch replizierenden ETFs gibt es ein sogenanntes Kontrahentenrisiko: Der Swap-Partner könnte zahlungsunfähig werden und der ETF-Kurs entsprechend fallen. Allerdings ist der Swap-Anteil gesetzlich auf maximal zehn Prozent beschränkt und damit auch dieses Risiko.
Der häufige Verweis auf das Risiko einer zur Lehmann-Krise ähnlichen Situation mit ETFs läuft ins Leere: Die damals ursächlichen Zertifikate sind Inhaberschuldverschreibungen und gehören nicht zum Sondervermögen.
2. Die Depotbank ist insolvent
Auch bei Zahlungsunfähigkeit der Depotbank gilt der Rechtsanspruch auf Aussonderung des Sondervermögens. Das Kapital der Anleger gehört nicht zur Insolvenzmasse und wird auf eine andere depotführende Bank übertragen.
Achtung: Die Einordnung des Anlegerkapitals als Sondervermögen gilt für Depots, die in Deutschland geführt werden. Bei Depots im Ausland greift das jeweilige Landerecht.
3. Der ETF ist wertlos
Der Wert eines einzelnen ETFs bemisst sich – grob – nach der Gesamtheit der darin enthaltenen Aktien, Anleihen oder sonstigen Papiere. Der ETF würde dann auf null fallen, wenn ALLE dahinter stehenden Unternehmen einen Kurs von null hätten, also insolvent oder nicht mehr an der Börse gelistet wären.
Beispiel: Im MSCI World Aktienindex sind Aktien von über 1.600 Unternehmen weltweit enthalten – gewichtet entsprechend ihrer Marktkapitalisierung. Ein ETF auf diesen Index würde dann auf null fallen, wenn alle diese Unternehmen pleite wären oder sich von der Börse zurückzögen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Fall eintritt, ist tatsächlich eher theoretisch.
4. Der ETF wird geschlossen
Die Emittenten bieten ETFs an, um damit Geld zu verdienen. Bleibt das Fondsvolumen hinter den Erwartungen zurück, weil nicht genügend Anleger einsteigen, können ETFs geschlossen oder mit anderen ETFs zusammengelegt werden. Eine solche Optimierung des angebotenen ETF-Portfolios kann auch passieren, wenn sich die Marktbedingungen für einen ETF wesentlich und nachhaltig ändern. Solche Aktionen sind gesetzlich streng reguliert und müssen rechtzeitig angekündigt werden. Der ursprüngliche ETF steht dann möglicherweise im Depot mit einer Null – das Kapital ist aber entweder zurückgezahlt oder in einen anderen ETF übertragen worden.
Fazit
Die wesentlichen Risiken eines ETFs sind die Marktrisiken: allgemeine wie wirtschaftliche oder politische Veränderungen und spezielle wie zum Beispiel Branchen- oder Unternehmensrisiken. Im Gegensatz zu einer Aktie, die tatsächlich auf einen Wert von null fallen kann, ist dies bei einem ETF praktisch nicht möglich. Das Risiko eines Totalverlustes – der ETF-Wert fällt auf null – geht ebenfalls gegen null.
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