Die ING Deutschland wird in Zukunft für alle Neukonten ein Verwahrentgelt erheben. Kunden haben noch bis nächstes Jahr Zeit, um hierauf zu reagieren. Damit reiht sich die ING in die Zahl der Geldhäuser ein, welche neuerdings auf einen solchen Strafzins zurückgreifen.
Verwahrentgelt ab Februar 2021
Der Strafzins wird sich laut ING* Deutschland auf 0,5 Prozent p. a. belaufen. Erhoben wird er demnach ab einem Guthaben oberhalb von 100.000 Euro. Dabei wird die Bank jedoch auch einen Freibetrag von 100.000 Euro gewähren. Das Verwahrentgelt bezieht sich daher nur auf Beträge, welche über den Freibetrag hinausgehen. Wer also 150.000 Euro auf dem Konto hat, muss den Strafzins von 0,5 Prozent lediglich auf 50.000 Euro davon zahlen.
In Kraft treten wird die Regelung bei der ING* erst ab Februar 2021. Zudem werden lediglich Neukonten betroffen sein. Als Grenze gilt dabei der 04.11.2020. Alle Konten, welche vor diesem Termin eröffnet worden sind, bleiben von dem neu einzuführenden Verwahrentgelt unberührt. Für alle Konten, die danach eröffnet werden, gilt hingegen der Strafzins. Die Regelung gilt dabei für Giro-, Basis- und Extra-Konten gleichermaßen. Der Zins wird anteilig jeden Monat abgerechnet.
Immer mehr Geldhäuser setzten auf Strafzinsen
Die ING* reagiert damit laut eigener Aussage auf die Marktentwicklung in Deutschland. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Geldinstitute, welche von ihren Kunden bei Überschreiten einer bestimmten Guthabengrenze ein Verwahrentgelt verlangen, stetig zugenommen.
Laut einer Untersuchung von biallo.de erheben mittlerweile rund 220 Banken und Sparkassen in Deutschland im Privatkundenbereich einen Strafzins. Im Segment für Firmenkunden sind es sogar bereits rund 300 Institute. Rund die Hälfte davon hat sich demnach erst in diesem Jahr zu diesem Schritt entschieden. Die ING* Deutschland dürfte damit keineswegs das letzte Geldhaus sein, welches seine Kunden in Zukunft stärker zur Kasse bittet.
Vergleicht man die Konditionen miteinander, ist die Regelung der ING* jedoch noch relativ großzügig geraten. Besonders bei kleinen Sparkassen und Genossenschaftsbanken belaufen sich die Freibeträge zum Teil gerade einmal auf 10.000 Euro bei einem Strafzins zwischen 0,50 und 0,75 Prozent.
Vorerst keine Trendwende in Sicht
Es erscheint derweil unwahrscheinlich, dass sich der Trend hin zum Strafzins auf absehbare Zeit wieder umkehrt. Als Hauptgrund für diese Entwicklung gilt die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). So müssen Geschäftsbanken selbst einen Strafzins an die EZB entrichten, wenn sie bei der Notenbank Geld parken. Hinzu kommt, dass durch die notwendige Digitalisierung teils hohe Investitionskosten entstehen. Den daraus entstehenden Kostendruck geben die Institute nun zusehends an ihre Kunden weiter.
Die aktuelle Krise hat eine Kehrtwende der EZB mittlerweile unwahrscheinlicher denn je gemacht. Strafzinsen werden allgemeinhin als Mittel betrachtet, um die Kreditvergabe anzukurbeln und somit die Konjunktur zu stärken. Auch der Digitalisierungsdruck dürfte so schnell nicht nachlassen. Kunden werden sich daher kurz- bis mittelfristig mit dieser Entwicklung arrangieren müssen.
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