Mit Smartbroker hat gegen Ende 2019 ein weiterer Neuling den deutschen Markt für Online-Broker betreten. Besonders das Angebot einer kostenlosen Depotführung klingt für viele Anleger verlockend. Wie bei allen Neulingen stellt sich jedoch die Frage nach der Sicherheit. Die folgende Übersicht erklärt, wie es bei Smartbroker mit der Einlagensicherung aussieht.
Sicherheit des Cash-Guthabens
Gemäß einer EU-Richtline sind alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet eine Einlagensicherung von 100000 Euro pro Kunde und Bank zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass das Guthaben auf dem Verrechnungskonto bei Smartbroker*, wie auch bei allen anderen deutschen Online-Brokern, gemäß dem Einlagensicherungsgesetz für bis zu 100.000 Euro abgesichert ist.
Alle Depots, welche bei Smartbroker eröffnet werden, werden von der DAB BNP Paribas geführt. Es handelt sich dabei um die deutsche Niederlassung der französischen BNP Paribas. Die Paribas ist zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken e. V. Dies ist ein freiwilliger Einlagensicherungsfonds, über den die Einlagen jedes Kunden von Smartbroker zusätzlich in einer Höhe von bis zu 90.100.000 Euro geschützt werden.
Sicherheit der Wertpapiere
Die obige Einlagensicherung greift jedoch nicht bei Depots mit Aktien, Anleihen, Zertifikaten oder Fondsanteilen. Diese sind allerdings auch nicht von einer möglichen Pleite des Online-Brokers bzw. der Bank, welche das Depot führt, betroffen. Diese Institutionen sind lediglich treuhänderisch tätig. Anleger bleiben daher auch im Falle einer Insolvenz Eigentümer ihrer Wertpapiere.
Auch eine insolvente Bank ist daher dazu verpflichtet, sämtliche im Depot befindlichen Wertpapiere an den jeweiligen Anleger herauszugeben. Notfalls kann die Herausgabe der Wertpapiere schriftlich verlangt werden. Im Anschluss können die Wertpapiere auf ein neues Depot bei einer anderen Bank übertragen werden.
Ein gesonderter Fall tritt ein, falls Broker oder Bank nicht in der Lage sind, die verwahrten Wertpapiere herauszugeben. In diesem Fall greift zwar nicht die klassische Einlagensicherung. Dafür werden Anleger jedoch durch das Anlegerentschädigungsgesetz geschützt. Diese gesetzliche Anlegerentschädigung schützt zudem auch Forderungen aus Wertpapiergeschäften. Gemeint sind damit z. B. Ausschüttungen, Dividenden oder Verkaufserlöse, welche sich noch nicht auf dem Verrechnungskonto befinden.
Im Gegensatz zur Einlagensicherung fällt die gesetzliche Anlegerentschädigung jedoch deutlich niedriger aus. Wertpapiere und Forderungen aus Wertpapiergeschäften sind hierdurch mit maximal 20.000 Euro besichert. Pro Anleger beträgt die Entschädigung maximal 90 % der ausstehenden Forderung. Weil Wertpapiere als Sondervermögen von einer Insolvenz nicht betroffen sind, dient diese Entschädigung dem Schutz vor einer Unterschlagung oder Veruntreuung seitens der Depotbank.
Smartbroker bietet seinen Kunden eine hohe Sicherheit
Aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung sowie dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds über die DAB PNB Paribas ist das Geld auf dem Verrechnungskonto von Smartbroker sehr sicher. Zudem werden der Online-Broker als auch die Paribas von der deutschen Bankenaufsicht (Bafin) reguliert. Auch der Schutz der Aktien und Forderungen aus Wertpapiergeschäften entspricht dem gesetzlichen Standard.
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