Die Auswahl der Broker ist immens. Anleger haben in der heutigen Zeit die Qual der Wahl, ob es die solide Hausbank, der Mobile-Broker oder doch lieber der Robo Advisor sein sollen. Bei der Entscheidung für den richtigen Broker gibt es zahlreiche Kriterien. Kosten, Auswahl, Bedienungskomfort und Co. sind schließlich für den zukünftigen ETF– und Aktienhandel von Bedeutung.
Doch wie sieht es eigentlich mit der Sicherheit der Broker aus? Müssen Anleger bei neuen Angeboten Angst um ihre gekauften Aktien und ETFs haben? Was passiert eigentlich mit den Aktien & ETFs, wenn der Broker pleite geht?
Das sind Aktien & ETFs
Bevor es um die Pleite deines Brokers geht, sollten wir uns einmal die Basics anschauen. Erfahrene Anleger und Börsenkenner können gerne zum nächsten Abschnitt scrollen. Bei einer Aktie handelt es sich um einen Anteilsschein. Das Wertpapier verbrieft für den Anleger den Anteil an einem Unternehmen. Kapitalgesellschaften geben Aktien aus unterschiedlichen Gründen aus. Im Anschluss können Anleger an der Börse, dem Handelsplatz für Aktien, die Anteilsscheine kaufen. Der Broker übernimmt diese Tätigkeit für den Anleger. Zwischen Broker und Privatkunde gibt es einen Vertrag, der Konditionen und Funktionsweise des Depots regelt.
Bei ETFs handelt es sich um Finanzprodukte, die einen bestimmten Index nachbilden. Die Fondsgesellschaft bekommt das Geld der Anleger und kauft die Wertpapiere, die im Index enthalten sind. Es handelt sich somit – je nach Anlagestrategie und Größe des ETFs – um eine bunte Mischung aus Aktien.
Verpflichtende Einlagensicherung bis 100.000 Euro
Zunächst gibt es nach dem geltenden europäischen Recht eine verpflichtende Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro. Diese betrifft das Verrechnungskonto beim Broker oder der Bank. Wenn diese pleite gehen, sind deine Ersparnisse bis zu einer gewissen Summe geschützt. Im Zuge der Finanzkrise haben die politischen Verantwortlichen den Betrag auf 100.000 Euro angehoben. Allerdings fallen unter die Einlagensicherung keine Wertpapiere. Verrechnungskonto Ja, Wertpapiere Nein – so lässt sich die Funktionsweise der gesetzlichen Einlagensicherung kurz beschreiben.
Gilt die Einlagensicherung auch für Günstig- und Mobile-Broker?
Immer mehr Mobile- und Günstig-Broker strömen auf den Markt. In den USA setzte Robinhood den Trend. In Deutschland gibt es mittlerweile Gratisbroker, Trade Republic, Scalable Capital oder den Smartbroker. Doch schützt die Einlagensicherung auch die Konten dieser Broker, die keine Banklizenz haben? Ja! Schließlich müssen diese mit etablierten Banken zusammenarbeiten, um überhaupt die Dienstleistungen anbieten zu können. Bei Trade Republic ist es beispielsweise die Solarisbank, während der Smartbroker mit der DAB kooperiert.
Fakultative Mehrversicherung
Zahlreiche Banken entscheiden sich für eine freiwillige Mehrversicherung. Die Banken und Broker treten dann privaten Einlagensicherungsfonds bei, um die Einlagen der Kunden weiter zu schützen. Die Comdirect ist beispielsweise Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands der Deutschen Banken. Wer hohe Summen auf dem Konto parkt, kann sich somit überlegen, welche Bank und Broker die größte Sicherheit bieten.
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Wertpapiere als Sondervermögen
Allerdings gilt die Einlagensicherung nicht für deine Aktien und ETFs. Dabei handelt es sich nämlich um sogenanntes Sondervermögen. Aktien und ETFs sind im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) als Sondervermögen definiert und müssen unabhängig vom Vermögen der Broker, Emittenten und Banken verwahrt werden. Selbst wenn Broker und Co. pleite gehen, befinden sich Aktien und ETFs immer noch in deinem Eigentum. Den Gläubigern bleibt der Zugriff auf deine Anteilsscheine verwehrt. Die Broker dürfen deine Aktien und ETFs verwalten – nicht mehr und nicht weniger.
Vorgehen bei Broker-Pleite
Natürlich ist eine Pleite deines Brokers trotzdem alles andere als schön. Schließlich kannst du fortan deine ETFs und Aktien nicht liquide handeln. Der organisatorische Aufwand ist immens. Zunächst musst du dich an den Insolvenz-Verwalter deines ehemaligen Brokers wenden. Dieser wird von einem Gericht bestellt – dies kann gut und gerne einige Monate dauern. Sobald du den zuständigen Insolvenz-Verwalter kennst, kannst du deine Ansprüche schriftlich geltend machen und die Herausgabe von ETFs und Aktien verlangen. Dies wird jedoch erfahrungsgemäß erneut eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. In der Zwischenzeit hilft nur Warten. Die Wartezeit kannst du mit der gründlichen Recherche deines neuen Brokers sinnvoll verbringen.
Folglich stellt die Broker-Pleite kein Risiko für deine Aktien und ETFs dar. Diese verbleiben in deinem Eigentum. Allerdings kannst du diese bis zur Herausgabe deiner Wertpapiere nicht liquide handeln. Wenn fundamentale Entwicklungen einer gesamten Branche oder eines Unternehmens den schnellen Verkauf erfordern, sitzt du in der Falle.
Für langfristige Anleger mit passivem Investmentansatz ist dies jedoch kein Problem. Diese können in der Zwischenzeit ein Depot eröffnen, einen neuen ETF-Sparplan anlegen und munter auf die Herausgabe der alten Wertpapiere warten.
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