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Vorsicht: Diese Broker erheben Negativzinsen
Vorsicht: Diese Broker erheben Negativzinsen

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Aufgrund der seit Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase ist die Zahl der Banken, welche ihren Kunden Negativzinsen aufbürden, stetig gewachsen. Doch auch eine steigende Zahl an Online-Brokern bittet ihre Nutzer mittlerweile zur Kasse. Gleichzeitig haben Kunden die Möglichkeit, diese Zinsen teilweise zu umgehen.
Negativzinsen werden salonfähig

Die Zeiten, in denen Nutzer von Online-Brokern sicher vor den ärgerlichen Negativzinsen waren, scheinen sich allmählich dem Ende zu nähern. Unter der Bezeichnung Verwahrentgeld tauchen Negativzinsen in den Konditionen einer wachsenden Anzahl an Brokern auf.

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Den Anfang machte Flatex*. Der Discount-Broker mit den ansonsten günstigen Konditionen ging als erster dazu über, Kunden bereits ab dem ersten Euro auf dem eigenen Cash-Konto einen Negativzins von 0,5 % anzurechnen. In gleicher Höhe fällt auch das Verwahrentgeld des erst kürzlich ins Leben gerufenen Gratisbrokers JustTrade aus.

Kulanter zeigt sich der erst Ende 2019 gestartete Smartbroker*. Auch dort wird ein Negativzins von 0,5 % berechnet. Dieser wird jedoch nur fällig, falls die durchschnittliche Cashquote mehr als 15 % des Depotbestandes ausmacht. Ferner werden die Zinsen nur auf jenen Teil des Guthabens angerechnet, welcher diese 15 % überschreitet. Wer also beispielsweise über ein Depotvolumen von 20.000 Euro verfügt, müsste über 3.000 Euro davon als Geld auf dem Verrechnungskonto geparkt haben, damit der Negativzins greift. Sind 4.000 Euro auf dem Konto, fällt das Verwahrentgeld von 0,5 % auf die überschüssigen 1.000 Euro an.

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Bei der onvista bank*, der Zweitmarke der comdirect, wird der Negativzins von 0,5 % seit Anfang Januar erhoben. Er gilt jedoch ausschließlich für Neukunden, welche ihr Konto nach dem 31.12.2019 eröffnet haben. Auch wird der Negativzins erst ab einer Einlagenhöhe von mindestens 250.000 Euro erhoben.

Wie können Kunden Negativzinsen umgehen?

Die einfachste Möglichkeit, Negativzinsen auf das eigene Guthaben zu vermeiden, ist es, möglichst wenig Geld auf dem Verrechnungskonto des jeweiligen Online-Brokers zu parken. Sowohl bei der onvista bank* als auch bei Smartbroker* dürfte sich dies für viele Anleger leichter bewerkstelligen lassen. Die Grenze von 250.000 Euro bei onvista wird von vielen Privatanlegern zumeist ohnehin nicht erreicht werden. Bei Smartbroker kann eine Stückelung bei den Transaktionen verhindern, dass zu viel Geld auf einen Schlag auf dem Konto landet.

Bei Brokern, welche bereits ab dem ersten Euro ein Verwahrentgeld verlangen, wie z. B. Flatex, gestaltet sich dies jedoch schwieriger. Eine gängige Methode ist es, für den Wertpapierkauf ein SEPA-Mandat zu erteilen. Wird regelmäßig die gleiche Menge investiert, weil beispielsweise ein ETF bespart wird, verweilt das Geld dank der Einzugsermächtigung nicht unnötig auf dem Cash-Konto, sondern wird unmittelbar für die Transaktion verwendet.

Hierbei bestehen jedoch zwei Risiken. Damit diese Taktik funktioniert, muss das Geld stets pünktlich abgebucht werden. Wird das Geld zu früh abgebucht und der ETF-Kauf verzögert sich, werden dennoch Negativzinsen fällig. Wird das Geld jedoch zu spät abgebucht, kann es passieren, dass das Verrechnungskonto für den Kauf nicht ausreichend gedeckt ist und dieser daher nicht stattfindet.

Zwar geben sich zahlreiche andere Online-Broker derzeit noch zurückhaltend. Es scheint jedoch nur eine Frage der Zeit zu sein, bis sich die Negativzinsen auch andernorts durchsetzen. Wer bei der Wahl eines Online-Brokers im Nachhinein nicht mit unerwünschten Kosten überrascht werden möchte, sollte daher in Zukunft im Kleingedruckten besonders nach einem eventuellen Verwahrentgeld Ausschau halten.

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